Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bei Mark-A. Krüger Bauunternehmung GmbH

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Die externe Meldestelle itc-groth ist dabei zentrale Ansprechpartnerin.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Es folgen die Kontaktdaten von unserer externen Meldestelle:

Thorsten Groth
Tel: +49 151 42328854
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.